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   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.05.2009 - 10 L 64/08   

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https://dejure.org/2009,39459
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.05.2009 - 10 L 64/08 (https://dejure.org/2009,39459)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 25.05.2009 - 10 L 64/08 (https://dejure.org/2009,39459)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 25. Mai 2009 - 10 L 64/08 (https://dejure.org/2009,39459)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Frage der Schuldfähigkeit bei krankhafter Spielleidenschaft

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 03.05.2007 - 2 C 9.06

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; Zugriffsdelikt;

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.05.2009 - 10 L 64/08
    Damit folgt das Gericht der nochmals bestätigten und weiterentwickelten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urt. v. 03.05.2007 - 2 C 9/06 -, zit. nach juris Rn. 31 ff.).

    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist geklärt, dass eine Schuldunfähigkeit bei Suchtkranken nur dann angenommen werden kann, wenn die Sucht entweder zu schwerwiegenden psychischen Persönlichkeitsveränderungen geführt oder der Betroffene Beschaffungstaten unter starken Entzugserscheinungen oder die Tat im akuten Rausch begangen hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 03.05.2007 - 2 C 9/06 -, a.a.O. Rn. 32; sowie vorgehend BVerwG, Urt. v. 23.10.2002 - 1 D 5/02 -, zit. nach juris Rn. 17 ff.).

    Eine erheblich verminderte Schuldfähigkeit ist nur dann anzunehmen, wenn die Fähigkeit, das Unrecht einer Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln, wegen einer Störung i.S. des § 20 StGB erheblich eingeschränkt war, wobei letzteres bei Zugriffsdelikten nur in Ausnahmen der Fall sein wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 03.05.2007 - 2 C 9/06 -, a.a.O. Rn. 31, 34).

  • BVerwG, 23.10.2002 - 1 D 5.02

    Spielsüchtige Posthauptschaffnerin; Entwendung von Geld aus den Zustelltischen

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.05.2009 - 10 L 64/08
    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist geklärt, dass eine Schuldunfähigkeit bei Suchtkranken nur dann angenommen werden kann, wenn die Sucht entweder zu schwerwiegenden psychischen Persönlichkeitsveränderungen geführt oder der Betroffene Beschaffungstaten unter starken Entzugserscheinungen oder die Tat im akuten Rausch begangen hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 03.05.2007 - 2 C 9/06 -, a.a.O. Rn. 32; sowie vorgehend BVerwG, Urt. v. 23.10.2002 - 1 D 5/02 -, zit. nach juris Rn. 17 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.01.2012 - DB 13 S 316/11

    Dienstvergehen eines Postbeamten während einer Suchterkrankung - Voraussetzungen

    Bei Suchtkranken - wie dem Beklagten - kann nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil vom 03.05.2007 - 2 C 9.06 -, NVwZ-RR 2007, 695; vgl. auch OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 25.05.2009 - 10 L 64/08 -, juris) eine Schuldunfähigkeit nur dann angenommen werden, wenn die Sucht entweder zu schwerwiegenden Persönlichkeitsveränderungen geführt hat oder der Betroffene Beschaffungstaten unter starken Entzugserscheinungen oder die Tat im akuten Rausch begangen hat.
  • VGH Bayern, 16.01.2023 - 6 CS 22.2380

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen fristlose Entlassung eines Soldaten

    Bei Suchtkranken - wie dem Antragsteller - kann nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, U.v. 03.05.2007 - 2 C 9.06 - juris Rn. 32 m.w.N.; vgl. auch VGH BW, U.v. 1.1.2012 - DB 13 S 316/11 - juris Rn 36; OVG MV, B.v. 25.05.2009 - 10 L 64/08 - juris Rn. 7) eine Schuldunfähigkeit nur dann angenommen werden, wenn die Sucht entweder zu schwerwiegenden Persönlichkeitsveränderungen geführt hat oder der Betroffene Beschaffungstaten unter starken Entzugserscheinungen oder die ihm vorgeworfenen Taten im akuten Rausch begangen hat.
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